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Bewältigung von Brandeinsatzszenarien bei verminderter Personalstärke
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind wir in 2 Schichten aufgeteilt, Tagschicht (6:30-17:00 Uhr) und Nachtschicht (17:00-6:30 Uhr). So stellen wir sicher, dass wir 24h für die Bevölkerung einsatzbereit bleiben.
Am vergangenen Samstag übten 9 Kameraden der Tagschicht unter erschwerten Bedingungen. Durch die „Coronalage“ rücken wir derzeit auch in verminderter Personalstärke pro Fahrzeug aus. Das bedeutet, jede einzelne Einsatzkraft hat mehr Arbeit an der Einsatzstelle zu erledigen. Anstelle einer Gruppe (9 Kräfte) oder einer Staffel (6 Kräfte), sitzen wir mit 4 Kräften (Sicherheitsabstand) auf einem Löschfahrzeug.
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Durch die aktuelle epidemiologische Lage war die Feuerwehr Stadt Pfungstadt gezwungen, mit Wirkung vom 13.03.2020 weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft einzuleiten.
Dies hatte u. a. zur Folge, dass jeglicher Übungs- und Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr auf Standort- und Gemeindeebene eingestellt wurde.
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Absage des Tags der Pfungstädter Feuerwehr 2020
Der Tag der Pfungstädter Feuerwehr – auch als Feuerwehrfest bekannt – wird dieses Jahr erstmals seit der Initiierung des Traditionsfestes nicht stattfinden.
Diesen Beschluss fasste der Vereinsvorstand in seiner letzten Onlinesitzung Ende April einstimmig. Die Veranstaltung, die klassisch am Samstagabend und Sonntag des ersten Septemberwochenendes jeden Jahres vom Feuerwehrverein ausgerichtet wird, kann aufgrund der durch das Coronavirus verursachten epidemiologischen Lage nicht durchgeführt werden.
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Pfungstadt, 16:45 Uhr: Infolge der zunehmenden Gefährdung der Bevölkerung durch das neuartige Coronavirus (SARS-Cov-2) erfolgen derzeit Lautsprecherdurchsagen im Stadtgebiet Pfungstadt. Die Maßnahme wird auf Anweisung des Bürgermeisters Patrick Koch durchgeführt.
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Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage leitet die Feuerwehr Stadt Pfungstadt mit Wirkung vom 13.03.2020 weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ein. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, wonach die Leitung der Feuerwehr für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich ist.
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