Aufgabengebiete
Gemäss dem "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)" ist die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr kommunale Pflichtaufgabe - die Feuerwehr ist somit integraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.
In oben genanntem Gesetz sind der Feuerwehr hierbei folgende Aufgaben als Pflichtaufgaben zugewiesen:
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Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit,
Umwelt und Sachen durch Brände, Explosionen
Unfälle und andere Notlagen, schadenbringende Naturereignisse -
Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung
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Mitwirkung im Katastrophenschutz
Die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren gliedert sich sächlich im Wesentlichen in:
- Brandbekämpfung
- technische Hilfeleistung
- Hilfeleistung bei Schäden mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen