Wenn Gefahr droht, soll die Bevölkerung so schnell wie möglich informiert werden. Dazu findet am 12. September 2024 der bundesweite Warntag statt. In ganz Deutschland werden Warnmittel erprobt: Warn-Apps werden piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.
Das Signal zur Warnung soll dieses Jahr ab 11.00 Uhr und das zur Entwarnung um 11.45 Uhr erfolgen. Der bundesweite Warntag findet jährlich statt.
Der Bundesweite Warntag ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Kommunen und findet in diesem Jahr am 12. September statt.
Dabei werden viele Warnkanäle erprobt, mit denen die Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden. Zu den Warnkanälen zählen unter anderem Radio und Fernsehen, Warn-Apps wie NINA, Stadtinformationstafeln, Sirenen, Lautsprecherwagen, Infosysteme der Deutschen Bahn und der Mobilfunkdienst Cell Broadcast.
Gegen 11:00 Uhr löst das BBK die Probewarnung über das sogenannte Modulare Warnsystem aus. Mit diesem System sind sehr viele Warnkanäle verknüpft, u. a. die Warn-App NINA. Gleichzeitig lösen die teilnehmenden Länder und Kommunen ihre lokalen Warnmittel wie zum Beispiel Sirenen aus. Gegen 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung der Probewarnung.
Der Bundesweite Warntag verfolgt zwei Hauptziele:
Die Abläufe bei einer Warnung werden mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren durchgespielt, und zwar von der Auslösung einer Warnmeldung bis hin zu den Empfängern und Empfängerinnen sowie Endgeräten. Das sind zum Beispiel Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtinformationstafeln, mobile Endgeräte wie Smartphones, Lautsprecherwagen oder Sirenen.
Diese Probewarnung legt mögliche Schwachstellen offen. Diese können dann im Nachgang behoben werden.
Auch die nun bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden:
Gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz vom Frühjahr 2019 werden in Deutschland einheitlich nachfolgende Sirenensignale verwendet:
- Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton
- Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton
Die Kommunen als verantwortliche Betreiber der Sirenennetze verwenden für andere Ereignisse möglicherweise eigene, zusätzliche Signale.
Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.
Die Teilnahme am Bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen. Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.
Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz Anfang 2019 findet der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden bereitgestellt.
Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten
Probewarnung am 12. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle erreichen und
vor realen Gefahren warnen.
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